Liebe Eltern,
Sie können uns sehr gern den aktuellen Impausweis Ihres Kindes vorlegen und wir überzeugen uns selbst von der Immunisierung. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass der Pass nicht sofort zurückgegeben werden kann.
Formular Nachweisbestätigung gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 IfSG